Haftungsausschluss

1. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von Chemikalien oder falsche Anwendung der Schädlingsbekämpfungsmittel durch den Kunden entstehen.

2. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen oder ähnliche Ereignisse entstehen.

3. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, indem er die Empfehlungen des Unternehmens nicht befolgt, wie zum Beispiel die Vorbereitungen vor der Behandlung oder die Durchführung der empfohlenen Reinigungsarbeiten nach der Behandlung.

4. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch vorherige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen von anderen Unternehmen oder Privatpersonen verursacht wurden.

5. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch das Versäumnis des Kunden entstehen, das Unternehmen unverzüglich über Schädlingsbefall zu informieren oder Maßnahmen zu ergreifen, um den Schädlingsbefall zu verhindern.

6. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Schädlingsbefall in Gebäuden verursacht werden, die durch den Kunden nicht regelmäßig inspiziert oder gewartet wurden.

7. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Schädlingsbefall verursacht werden, der aufgrund von unhygienischen Bedingungen im Gebäude oder im umliegenden Gelände entsteht.

8. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Schädlingsbefall verursacht werden, der aufgrund von strukturellen Problemen im Gebäude oder im umliegenden Gelände entsteht.

9. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Schädlingsbefall verursacht werden, der aufgrund von Vernachlässigung oder mangelnder Sorgfalt des Kunden entsteht.

10. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch den Verzicht des Kunden auf weitere Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen entstehen.

11. Bei thermischen Entwesungen sind die entstandenen Stromkosten vom Auftraggeber zu tragen.

12. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Schädlingsbekämpfungsunternehmens erklärt der Kunde, dass er diesen Haftungsausschluss versteht und akzeptiert.

 

Stand 09/2023